Hinweis einreichen

Auf dieser Seite können Sie einen anonymen Hinweis über einen Verstoß gegen gesetzliche oder interne Regelungen einreichen. Nach dem Einreichen werden Sie auf eine Übersicht über Ihren Hinweis und dessen Status weitergeleitet. Um dauerhaft Zugriff auf den Status zu erhalten und aktuelle Nachrichten zu lesen oder zu verfassen, sollten Sie den Hinweiscode speichern. Ohne den Hinweiscode wird Ihnen ein späteres Aufrufen des Status Ihres Hinweises nicht möglich sein, da dieser Zugriff aus Gründen der Vertraulichkeit nur dem Hinweisgeber möglich sein darf. Zur Wahrung der Anonymität wird auf andere Kommunikationsmittel, wie z. B. E-Mail, verzichtet werden.

Die mit einem roten Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Wählen Sie aus, welche Rolle Sie haben. Nur die oben genannten Personengruppen sind gesetzlich berechtigt Hinweise abzugeben.
Informationen gemäss Artikel. 13 DSGVO (download)
Umso genauer und ausführlicher Ihr Hinweis ist, umso besser und schneller kann der gemeldete Verstoß aufgearbeitet werden und Ihnen eine Antwort gegeben werden. Wenn Sie anonym bleiben möchten, vermeiden Sie Informationen die einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen. Anonyme Hinweise müssen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht bearbeitet werden. Wenn Sie die Bearbeitung sicherstellen wollen, müssen Sie in dem Textfeld oben auch Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum angeben.
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Durch Absenden des Hinweises bestätige ich, dass keine mir bewussten falschen Angaben im Hinweis abgebe und sämtliche Angaben sachlicher Art sind und nicht ausschließlich dazu dienen eine Person in Misskredit zu ziehen.